학술지

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친환경건축물 인증제도 발전방안

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작성자 관리자 작성일09-07-03 00:00 조회55회 댓글0건

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Betrachtung zur Verbesserung von Green Building System

Kee-Hong Kang

Die Arbeit richtet sich an die Verbesserung des Koreanischen Green Building Systems (unten KGBS), das im § 58 Koreanischen Baugesetzbuch (unten KBauGB) unvollständig geregelt worden ist. Als Untersuchungsweise lassen sich die Systeme von USA (LEED), Großbritanien (BREEAM) und europäischem GreenBuilding-Programm (insbesonders im Zusammenhang mit dem deutschen GreenBuilding System) mit dem KGBS vergleichen. Das KGBS wird vom Ministerium für Land und Seedienst und dem Ministerium für Umwelt gemeinsam alle zwei Jahre abwechselnd durchgeführt. Die Aufsicht für Bauen von Gebäuden führt das Ministerium für Land und Seedienst. Aber es soll endlich noch vom Ministerium für Umwelt kontrolliert werden, ob das Bauen umweltfreundlich ist. Damit wird vorgeschlagen, dass das Ministerium für Umwelt verantwortlich durchführt, jedoch unterstützt das Ministerium für Land und Seedienst es durch fachbezogene Mitwirkung.

Das KGBS hat ein zweistufiges System zur Würdigung. Das sind das summa cum laude und magna cum laude. Im Allgemeinen erhalten die Einstufung Gebäude, magna cum laude, die Einstufung summa cum laude wird sehr selten vergeben. Die mit summa cum laude eingestuften Gebäude haben dadurch jedoch keine grosse Vorteile gegenüber den mit magna cum laude eingestufte Gebäuden. Dagegen hat das amerikanische LEED2.1 vierstufiges System zur Würdigung, und es erteilt den Bauunternehmen und Hauskäufern verschiedene Incentive, z. B. finanzielle sowie steuerpolitische Vorteile. Das KGBS beinhaltet keine Möglichkeit für Kommunen, die im Hinblick auf § 58 KBauGB an dem Durchführungsplan des Bauunternehmers teilnehmen können. Bei administrativen Anleitungen von Kommunen für die Bauunternehmen wird die Möglichkeit der Kommunen nicht garantiert, im Hinblick auf ihren umweltlichen Vorteil die administrative Anleitung zu verwirklichen. Es kann den Bauunternehmen aufgezwungen werden, dass sie umweltfreundliche Gebäude bauen müssen, wenn Kommunen bereits den Flächennutzungsplan, Bauleitplan und Bebauungsplan aufgestellt haben. Noch zusätzlich soll das KGBS energieeinsparende Maßnahmen sowie Anwendung erneuerbarer Energien, wie z. B. Wind- und Wasserenergie verstärken.

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